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Bereitschaftsschaltung Sicherheitsbeleuchtung

Von Editorial team  •   5 Minuten gelesen

Modernes europäisches Treppenhaus mit ausgeschalteter Allgemeinbeleuchtung und aktiver Sicherheitsbeleuchtung entlang der Stufen und Fluchtwege.

Bei der Bereitschaftsschaltung bleibt die Sicherheitsbeleuchtung im Normalbetrieb aus und schaltet erst ein, wenn die allgemeine Beleuchtung oder deren Versorgung ausfällt. Sie ist Teil der Notbeleuchtung. Genau darin liegt der wichtigste Planungsunterschied: Nicht nur ein kompletter Netzausfall, sondern auch ein Teilausfall im betroffenen Bereich muss sicher erkannt werden. Für Rettungswege, Treppenräume und Arbeitsbereiche ist das entscheidend, damit der Abschnitt im Ernstfall nicht dunkel bleibt. Maßgeblich sind dabei vor allem DIN EN 1838 sowie DIN EN 50172 beziehungsweise VDE 0108-100.

So funktioniert die Schaltung im Normal- und Störfall

Bei einer Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung sind die Notleuchten im Alltag nicht eingeschaltet. Sie überwachen die normale Versorgung der Allgemeinbeleuchtung und aktivieren sich automatisch, sobald dort ein Ausfall oder eine unzulässige Störung erkannt wird. Sobald die reguläre Spannung wieder stabil anliegt, schaltet die Anlage automatisch zurück und die Sicherheitsleuchten gehen wieder aus. Für Nutzer ist dieses Prinzip komfortabel, für die Planung aber anspruchsvoller, weil die Fehlererkennung zum tatsächlich betroffenen Bereich passen muss.

Bereitschaftsschaltung, Dauerschaltung und kombinierte Leuchten

Bereitschaftsschaltung

Die Leuchte ist im Normalbetrieb aus und wird nur im Notfall aktiv. Diese Lösung wird häufig dort eingesetzt, wo die Sicherheitsbeleuchtung nur bei Ausfall sichtbar sein soll und der Energieverbrauch im Regelbetrieb niedrig bleiben soll.

Dauerschaltung

Bei der Dauerschaltung leuchtet die Sicherheitsleuchte permanent oder wird dauerhaft versorgt. Fällt das normale Netz aus, übernimmt die Sicherheitsstromversorgung ohne dass die Leuchte erst eingeschaltet werden muss. Das ist typisch für Rettungszeichenleuchten oder Bereiche mit ständig erforderlicher Sichtbarkeit.

Kombinierte Sicherheitsleuchten

Kombinierte Leuchten verbinden Allgemeinbeleuchtung und Sicherheitsfunktion in einem Gerät. Je nach Ausführung arbeitet ein Teil über das normale Netz und ein anderer Teil über die Sicherheitsstromversorgung. Auch hier ist wichtig, dass die Umschaltung im Fehlerfall sicher und normgerecht erfolgt.

Diese Anforderungen sind in der Praxis entscheidend

Automatisches Einschalten im betroffenen Bereich

Die Sicherheitsbeleuchtung muss automatisch wirksam werden, sobald die Allgemeinbeleuchtung ausfällt. Entscheidend ist nicht, dass irgendwo im Gebäude Notlicht vorhanden ist, sondern dass genau der betroffene Abschnitt beleuchtet wird. Bei der Bereitschaftsschaltung ist deshalb die Zuordnung zwischen überwachtem Stromkreis und Sicherheitsleuchte besonders wichtig. Gerade auf Flucht- und Rettungswegen ist eine normgerechte Fluchtwegbeleuchtung unabdingbar.

Überbrückungsdauer

Wie lange die Sicherheitsbeleuchtung leuchten muss, hängt von Gebäudeart, Nutzung und Vorgaben des jeweiligen Objekts ab. In der Praxis sind häufig 1, 3 oder 8 Stunden gefordert. Für die Auswahl der Leuchten und Batterien ist diese Betriebsdauer ein zentrales Kriterium, weil sie direkten Einfluss auf Akku, Systemgröße und Wartungsaufwand hat.

Umschaltzeit

Die Umschaltzeit beschreibt die Zeit zwischen erkanntem Fehler und ausreichender Beleuchtung. Für normale Bereiche sind längere Zeiten zulässig als für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung. In der Praxis wird oft mit bis zu 15 Sekunden für allgemeine Bereiche und bis zu 0,5 Sekunden bei erhöhter Gefährdung gearbeitet. Welche Zeit tatsächlich einzuhalten ist, richtet sich nach der Nutzung des Bereichs und den einschlägigen Anforderungen.

Warum die Überwachung der Endstromkreise so wichtig ist

Der häufigste Denkfehler bei der Notbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung ist eine zu grobe Netzüberwachung. Wird nur die Einspeisung einer Verteilung überwacht, erkennt das System zwar den Totalausfall, aber nicht unbedingt den Ausfall eines einzelnen Endstromkreises der Allgemeinbeleuchtung. Genau das ist kritisch: Fällt zum Beispiel nur die Beleuchtung eines Flurabschnitts aus, kann der Rettungsweg dunkel bleiben, obwohl die Verteilung insgesamt noch Spannung hat.

Darum muss die Sicherheitsbeleuchtung so geplant werden, dass auch Teil-Ausfälle im relevanten Bereich erkannt und an die Notlichtanlage gemeldet werden. In vielen Projekten wird die Allgemeinbeleuchtung dafür auf mehrere Stromkreise verteilt. So lässt sich der Fehler gezielt erfassen und die zugehörige Sicherheitsbeleuchtung schaltet im richtigen Abschnitt ein. Für Bereitschaftsschaltung ist diese Endstromkreis- oder Bereichsüberwachung oft der entscheidende Unterschied zwischen einer formal vorhandenen und einer funktional sicheren Lösung.

Einzelbatterie oder Zentralbatterie?

Einzelbatterieleuchten

Bei Einzelbatterieleuchten besitzt jede Leuchte ihren eigenen Akku und ihre eigene Überwachung. Fällt die Netzversorgung an der Leuchte aus, schaltet sie intern auf Batteriebetrieb um. Das macht die Lösung dezentral und oft einfach nachrüstbar.

Zentralbatterieanlagen

Bei einer Zentralbatterieanlage werden mehrere Sicherheitsleuchten aus einer gemeinsamen Sicherheitsstromquelle versorgt. Das vereinfacht Wartung und Batteriemanagement, verlangt aber ein sauberes Überwachungskonzept. Gerade bei Bereitschaftsschaltung muss die Meldelogik so ausgeführt sein, dass nicht nur der komplette Netzausfall, sondern auch der Ausfall einzelner Bereiche zuverlässig zur Aktivierung führt.

Ausführliche Gegenüberstellung: Einzelbatterie oder Zentralbatterie.

Worauf Sie bei Auswahl und Planung achten sollten

Wichtig sind immer die passende Betriebsart, die geforderte Überbrückungsdauer, die Umschaltzeit, das Überwachungskonzept und der konkrete Einsatzbereich der Leuchte. Für Rettungswege, offene Flächen und Arbeitsplätze mit Gefährdung können unterschiedliche Anforderungen gelten. Wenn Sie passende LED-Notleuchten, Einzelbatterie- oder Zentralbatterie-Lösungen suchen, unterstützt MeinLED Sie gern mit technischer Produktauswahl und projektbezogener Beratung. Die konkrete Auslegung und Installation sollte immer durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen.

Häufige Fragen zur Bereitschaftsschaltung

Welche Vorgaben gibt es für die Sicherheitsbeleuchtung?

Wesentliche Vorgaben betreffen die erforderliche Beleuchtungsfunktion, die Umschaltzeit, die Betriebsdauer, die Überwachung, die Prüfung und die Zuordnung zum betroffenen Bereich. Bei der Bereitschaftsschaltung ist besonders wichtig, dass Ausfälle der Allgemeinbeleuchtung zuverlässig erkannt werden. Maßgeblich sind je nach Objekt unter anderem DIN EN 1838, DIN EN 50172 und VDE 0108-100.

Wie lange muss die Sicherheitsbeleuchtung leuchten?

Das ist nicht pauschal für jedes Gebäude gleich. Häufig sind 1, 3 oder 8 Stunden vorgesehen. Welche Dauer konkret gilt, hängt von Nutzung, Gefährdungsbeurteilung und objektspezifischen Anforderungen ab. Für die Auswahl von Leuchte, Akku und System sollte die geforderte Überbrückungsdauer deshalb früh feststehen.

Was ist der Unterschied zwischen Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung?

Notbeleuchtung ist der Oberbegriff. Dazu gehört unter anderem die Sicherheitsbeleuchtung, die Personen im Störfall Orientierung und sicheres Verlassen eines Bereichs ermöglicht. Daneben gibt es je nach Anwendung weitere Formen der Notbeleuchtung, zum Beispiel Ersatzbeleuchtung für das Fortsetzen bestimmter Tätigkeiten. Weitere Hintergründe: Alles über Notbeleuchtung.

Welche DIN-Norm regelt die Sicherheitsbeleuchtung?

Eine einzelne Norm deckt das Thema nicht vollständig ab. Für die lichttechnischen Anforderungen ist DIN EN 1838 zentral. Für Betrieb, Anlagenkonzept und organisatorische Anforderungen sind DIN EN 50172 beziehungsweise VDE 0108-100 wichtig. Je nach Gebäudetyp und Nutzung können weitere Vorschriften hinzukommen.

Muss bei Bereitschaftsschaltung jeder Endstromkreis überwacht werden?

Entscheidend ist, dass der Ausfall im betroffenen Bereich sicher erkannt wird. Eine reine Überwachung der Einspeisung reicht bei Bereitschaftsschaltung oft nicht aus, wenn dadurch Teil-Ausfälle unbemerkt bleiben. Ob jeder Endstromkreis separat überwacht wird oder eine andere normgerechte Bereichsüberwachung eingesetzt wird, hängt vom Anlagenkonzept und vom Objekt ab.

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